Für die Zukunft des Flugplatzgeländes fordert die Schutzgemeinschaft die Fortführung des kommunalpolitisch legitimierten Weges der Masterplanung für die Nachnutzung des Flugplatzes. Die angestrebte Nutzung von ein Drittel Wohnbebauung, ein Drittel Gewerbefläche und ein Drittel Naturfläche erscheint ökonomisch sinnvoll und ökologisch ausgewogen. Bei einer Fortführung des Flugbetriebes, wie sie von einigen kommunalen Parteien erneut diskutiert wird, überwiegen nach Ansicht der Schutzgemeinschaft die negativen Auswirkungen:
1. Ökonomische Konsequenzen
– Sollte der Flugplatz weiter betrieben werden, so muss der Betrieb dauerhaft von den Kommunen finanziell unterstützt werden. Die notwendige Bezuschussung liegt derzeit bei rund 500.000 € pro Jahr. Darin ist das Geschäftsführergehalt allerdings noch nicht berücksichtigt. Erfahrungen anderer bundesdeutscher Flugplätze zeigen, dass kein Flugplatz ohne finanzielle Unterstützung auskommt.
– Die Gewerbesteuereinnahmen (für die Stadt Mülheim) betragen lediglich rund 80.000 € pro Jahr. Auch unter Berücksichtigung dieser Einnahmen bleibt der Flugbetrieb ein Zuschussgeschäft.
– Der Flugplatz Essen/Mülheim weist einen Investitionsbedarf in die Infrastruktur auf, der in den nächsten Jahren deutlich im zweistelligen Millionenbereich liegen wird. Die Kosten wären von den Gesellschaftern zu tragen. Der Landesrechnungshof hat diese Kosten bis 2034 mit 55 Millionen Euro angegeben. Befürworter führen erneut ein Instrumentenanflugsystem an, das weitere Investitionskosten nach sich ziehen wird, das den Kommunen an anderer Stelle fehlen wird.
– Opportunitätskosten: Bei einer alternativen Nutzung des Flugplatzareals von Gewerbe und Wohnen könnten deutlich mehr Grundsteuern, Erbpachtzinsen und Gewerbesteuereinahmen für die Kommunen generiert werden als durch die derzeitige Nutzung. Immerhin sind derzeit 137 ha ungenutzt und werden für den Flugbetrieb vorgehalten.
2. Lärmtechnische Konsequenzen
– Der defizitäre Betrieb des Flugplatzes wird immer wieder die Diskussion nach sich ziehen, den Betrieb auszuweiten, um die Subventionen verringern zu können. Der Düsenbetrieb wird erneut gefordert. Der Probebetrieb der sog. Kleinen Düse ab 2006 hat aber bereits gezeigt, dass der Fluglärm doppelt so laut sein wird.
– Der Instrumentenanflug könnte dazu führen, dass lärmintensivere Flugzeuge den Flugplatz nutzen.
– Der Vorschlag der WDL-Gruppe, eine neue Halle für den Blimp zu bauen, die gleichzeitig als Eventhalle für 5.000 Menschen genutzt werden kann, zieht die Frage nach sich, wie die Lärmgrenzwerte für Freizeitlärm in den benachbarten Siedlungen und angrenzenden Häusern im Außenbereich eingehalten werden sollen. Zudem würde eine solche Nutzung die Entwicklung des Flugplatzgeländes für Wohnbebauung unmöglich machen.
– Die Argumentation, dass der Flugbetrieb Essen/Mülheim die Bevölkerung als eine Art Schutzschild vor dem Düsseldorfer Fluglärm bewahrt, ist durch Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung widerlegt worden. Darüber hinaus bleibt fraglich, ob der Flugplatz Essen/Mülheim nach Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 1998 auf Grundlage der Verkehrslandeplatzgenehmigung überhaupt weiter entwickelt werden kann.