Lärmaktionspläne

2012 hat im Auftrag der beiden Kommunen die Firma deBAKOM GmbH eine Lärmberechnung für den Flugplatz Essen/Mülheim vorgenommen. Grundlage der Berechnung waren ca. 44.500 Flugbewegungen. Laut Lärmaktionsplänen beider Städte sind 9.800 Bürgerinnen und Bürger vom Fluglärm des Flugplatzes Essen/Mülheim betroffen, dessen Pegel Intervall zwischen 55 und 60 dB (A) liegt.  Bei 400 Einwohnern liegt der Pegel sogar zwischen 60 und 65 dB (A) . Damit sind vom Gebiet her 4500 Haushalte, 1 Schule und 3 Kindergärten vom Fluglärm des Flugplatzes beeinträchtigt.

Die Konsequenzen und Maßnahmen der Kommunen aus den Lärmberechnungen sehen allerdings unterschiedlich aus:  

Die Stadt Mülheim sieht keinen Handlungsbedarf. „Die Kartierungsergebnisse für den Flughafen Essen/Mülheim zeigen eine vom Umfang her erhebliche Betroffenheit ausschließlich in der untersten Klasse der für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (LDEN) zu kartierenden 55 dB(A) bis 60 dB(A) Isophone. Fachlich lässt sich bezogen hierauf kein Handlungsbedarf für die Lärmaktionsplanung ableiten.“ (S. 51) Allerdings wird im Aktionsplan dieser Beurteilungspegel auch kritisch hinterfragt. „Hinsichtlich der Lärmwirkungen des Luftverkehrs wurde im Zusammenhang zum Flughafen Düsseldorf Airport DUS (s.o.) aber bereits dargestellt, dass die im Rahmen der Lärmkartierung verwandten Mittelungspegel als Lärmindikator nur begrenzt Rückschlüsse erlauben, da diese kaum in Zusammenhang zu den subjektiven Beschwerdereaktionen der Bevölkerung stehen. Gerade das Fliegen von Platzrunden, das die Mehrzahl aller Flüge am Standort E/MH ausmacht, wird oft als besonders belästigend empfunden, da dies im Unterschied zu einem Streckenflug mit lang andauernden Einzelfluggeräuschen verbunden ist.“ (S. 51)

Die Stadt Essen dagegen führ in dem fortgeschriebenen Lärmaktionsplan 2017 folgende  Maßnahmen auf:
„8.11 Flughafen Essen/Mülheim GmbH
Der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) kann aufgrund seiner Genehmigung ebenso von propellergetriebenen Motorflugzeugen, wie auch von Hubschraubern, Segelfliegern und Luftschiffen flugbetrieblich genutzt werden. Aufgrund der gesetzlich verankerten Betriebspflicht hat der Flughafen als öffentliche Verkehrsanlage den Betrieb dieser Luftfahrzeuge sicherzustellen.
Der FEM hat am 11.03.2016 eine Neuregelung der Betriebszeiten bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Der Antrag wurde nach Gesprächen mit zwei ansässigen Flugschulen mit Schreiben vom 30.06.2016 modifiziert.
• Beibehaltung der bisherigen Öffnungszeiten (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr Lokalzeit)
• Betriebszeiten:
o Sommerzeitraum, April bis Oktober einschl. 7:30 Uhr bis 20:30 Uhr Lokalzeit
o Winterzeitraum, November bis März einschl. 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr Lokalzeit
o Abdeckung der Tagesrandzeiten durch eine PPR-Regelung
o Zur Ermöglichung der Nachtflugausbildung und Inübunghaltung wird die Betriebszeit im Winterzeitraum nach vorheriger Übereinkunft und mit 24-stündigem Vorlauf der Ankündigung auf Anfrage bis 21:00 Uhr verlängert
• Der Luftschifffahrtsbetrieb der WDL im Sommerzeitraum nach 20:30 Uhr Lokalzeit wird in Eigenregie abgewickelt ggf. Flugleiter und Brandschutz durch FEM
• Festlegung des PPR-Entgeltes auf 150 €

Besondere Maßnahmen zur Regulierung von Helikopterflügen:
1. Zur Regulierung der Hubschrauberflüge wurde ein geändertes An- und Abflugverfahren eingeführt. Hubschrauber sind von der Pflicht zur Einhaltung der Platzrunde befreit und werden über drei Anflugpunkte direkt zum Platz geführt. Dies führt insbesondere zur Entlastung der Stadtteile Haarzopf und Bredeney.
2. Bei Rundflügen werden die Sehenswürdigkeiten von Flug zu Flug entweder aus unterschiedlichen Richtungen angeflogen oder mit einem jeweiligen Versatz von einigen hundert Metern überflogen.
3. Weitere Einschränkungen bei der Durchführung von Rundflügen mit Helikoptern (keine Rundflüge samstag- und sonntagnachmittags und an Nachmittagen von gesetzlichen Feiertagen) sind zur Änderung der bestehenden VLP-Genehmigung beantragt worden.“

Lärmaktionsplan Essen 2017, S. 22f. und S. 61f.

Lärmaktionsplan Mülheim a. d. Ruhr 2013, S. 13f., S. 36f. und S. 51f.

Kritische Würdigung
Die Schutzgemeinschaft begrüßt die Aktivitäten der Essener und Mülheimer Rathäuser zur Verringerung des Lärms in der Region ausdrücklich und bietet auch den Umweltämtern das Gespräch an. Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft weisen die Lärmaktionspläne mit Blick auf den Fluglärm, der vom Flugplatz Essen/Mülheim ausgeht, allerdings auch Schwachpunkte auf:

• Die Lärmberechnung ist auf Grundlage von 44.500 Flugbewegungen gemacht worden. Ohne Segelflugbetrieb lagen die Flugbewegungen in 2018 bereits bei ca. 53.000 Flugbewegungen. Der Steigerung wird auch in der Fortschreibung der Lärmaktionsplänen keine Rechnung getragen. Zudem sind bei der Lärmberechnung die Bewegungen des lärmintensiven Luftschiffs nicht berücksichtigt worden.

• Die Lärmberechnung ist auf Grundlage von 44.500 Flugbewegungen gemacht worden. Ohne Segelflugbetrieb lagen die Flugbewegungen in 2018 bereits bei ca. 53.000 Flugbewegungen. Der Steigerung wird auch in der Fortschreibung der Lärmaktionsplänen keine Rechnung getragen. Zudem sind bei der Lärmberechnung die Bewegungen des lärmintensiven Luftschiffs nicht berücksichtigt worden.

• Bodenlärm wie Standläufe oder Helikopter-Schwebeflüge zum Hangar werden überhaupt nicht berücksichtigt.

• Die Freifläche auf den Ruhrhöhen ist sehr windanfällig und Wind kann den Lärm sehr weit in die Wohngebiete tragen. Windrichtungen werden aber in den Lärmberechnungen nicht berücksichtigt. 

• Die Maßnahmen, die der Lärmaktionsplan Essen beschreibt (neue Helikopterrouten und zeitliche Einschränkungen des Flugplatzes), haben zu keiner Verringerung des Lärms geführt. Im Falle der Flugrouten wurde er lediglich verlagert und mit Blick auf die zeitliche Einschränkung kommt es eher zu einer Verdichtung der Flugbewegungen und nicht zu einer Verringerung.