Standpunkt der Schutzgemeinschaft zur aktuellen Diskussion 2021:

Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Essen/Mülheim hat den demokratisch legitimierten Masterplanprozess zur Nachnutzung des Flugplatzgeländes Essen/Mülheim immer unterstützt und befürwortet. Wir befürworten auch die nun zeitlich straff organisierte Prozessführung.

Unverständnis erzeugt allerdings der erneute Vorstoß von Flugplatznutzern, einen weiteren Masterplanprozess unter Beibehaltung des Flugbetriebs zu fordern. Durch gute Lobbyarbeit scheint der Wunsch auch bei einigen Parteien in Essen und Mülheim auf fruchtbaren Boden zu fallen. Dabei gibt es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zum Flugplatz, welche die Diskussion der vergangen Jahrzehnte derart verändern würde, dass eine Fortführung des Flugbetriebs gerechtfertigt erscheint. Flugtaxen und Drohnen sind Zukunftsmusik. Sollten sie Realität werden, so wird ihr Vorteil eher in dezentralen Konzepten liegen, die das gesamte Stadtgebiet einbeziehen und nicht nur punktuell einen Flugplatz. Zudem erfordern Drohnen und Flugtaxen keine Start- und Landebahn, so dass die Zukunftsvision eher als trojanisches Pferd wahrgenommen werden muss, den Status quo zu manifestieren.


Die Gutachten zum Masterplanprozess geben Empfehlungen auf dem Hintergrund ab, dass der Flugbetrieb eingestellt wird. Bei Beibehaltung des Flugbetriebs lassen sich die meisten Empfehlungen nicht realisieren. Neue Gutachten werden notwendig, die den Masterplanprozess unnötig in die Länge ziehen und zusätzliche Kosten verursachen werden. Da sich neben einer Start- und Landeplan keine Wohnbebauung realisieren lässt, ist die Befürchtung groß, dass sich im Rahmen eines Masterplanprozesses unter Beibehaltung des Flugbetriebs nur noch Gewerbe realisieren lässt. Damit hätte man schlussendlich Flugbetrieb und Gewerbeflächen. Ein Ergebnis, das bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans H 17 sowie bei der Präsentation des Wirtschaftsflächenkonzeptes der Stadt Mülheim mit dem Gewerbe- und Industriegebiet Flughafen Nord (14 ha) und Süd (38ha) bei den Anwohnern große Widerstände hervorgerufen hat.


Als Schutzgemeinschaft fordern wir nach wie vor die frühestmögliche Einstellung des Flugbetriebs, damit Anwohner vor Lärm geschützt werden und Kosten in den städtischen Haushalten gespart werden können. Bereits vor 2034 kann der Flugbetrieb zurückgefahren werden und damit begonnen werden, die Nachnutzung auf den Weg zu bringen.


Die Betriebsgenehmigung des Verkehrslandeplatzes Essen/Mülheim aus dem Jahr 1980 merkt an, dass von keinerlei „unzumutbare Lärmbelästigungen“ durch den Landeplatz auszugehen ist. Diese Prämisse zweifeln wir als Schutzgemeinschaft immer stärker an. Durch die Flugschulen, Helikopterfirmen und dem zunehmenden Bodenlärm hat die Lärmimmission eine Größenordnung erreicht, die wir nicht mehr als „zumutbar“ bezeichnen. Von daher fordern wir, sollte es zu einem weiteren Masterplanprozess unter Beibehaltung des Flugbetriebes kommen, die Erstellung eines Lärmgutachtens nach der Landeplatz-Fluglärmleitlinie.

Wie aufgeladen die Situation am Flughafen Essen/Mülheim ist, zeigt die Vorwegnahme von Entscheidungen (Verlängerung Erbbaurecht, Grundstücksverkauf, Ausbau des Flugbetriebs) bevor der Masterplanprozess zum Ende gebracht ist. Wir kritisieren diese Art von Fakten schaffen, weil sie Veränderungen zu verhindern sucht und mitunter Entscheidungen zum Ausstieg unterläuft.


Die Entwicklung eines Nachnutzungskonzeptes für den Verkehrslandesplatz erfordert politische Klarheit und Geschlossenheit, ansonsten wird die Hängepartie am Flugplatz wie in den letzten Jahrzehnten weiter gehen.