Folgende Informationen sind der Seite der Bundesvereinigung gegen Fluglärm entnommen:
Die Lärmwirkungsforschung unterteilt die extraauralen Lärmwirkungen in primäre (Störung) und sekundäre (Belästigung) Wirkungen und untersucht die Frage der Gesundheitsgefährdung durch Lärm am Tage und in der Nacht. (…)
Eine Belästigung liegt vor, wenn bestimmte Schallpegel überschritten werden. Die Folgen sind dauerhafte Beeinträchtigungen des psychischen und körperlichen Wohlbefindens, die über den Augenblick der akuten Störung hinaus persistieren und sich durch die anhaltende Aktivierung des vegetativen Nervensystems langfristig gesundheitsgefährdend auswirken können. Der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen definiert für Einzelschallpegel von 75 dB(A) eine deutliche Verschiebung der physiologischen Gleichgewichtslage.
(Spätestens bei einer Frequenz von 20 Bewegungen pro Stunde wird nach Untersuchungen von Guski (1988) von den Betroffenen keine Pause mehr wahrgenommen.)
Bei Dauerschallpegeln von 55 dB(A) außen durch Fluglärm am Tage ist die Grenze zur erheblichen Belästigung erreicht (Bartels, Ising) (Diese Definition der Belästigung entspricht der im Bundes-Immissionsschutzgesetz als erhebliche Belästigung beschriebenen Einwirkungen auf den Menschen, die ihn erheblich benachteiligen, erheblich belästigen oder gefährden.)
Oberhalb der Zumutbarkeitsgrenzen für die Belästigung durch Lärm sind bei langjähriger Exposition Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen. Die Erkrankungen entsprechen den Folgen unspezifischer Stressreaktionen (persistierende Erhöhung des Cortisolspiegels): Bluthochdruck, coronare Herzerkrankung, Steroiddiabetes, Verminderung der Infektabwehr und Disposition für die Entstehung von Magengeschwüren. Auf Grund der höheren Belästigungswirkung von Fluglärm gegenüber dem Straßenverkehrslärm ist der Grenzwert für Fluglärm niedriger anzusetzen. (Der Malus, der bei Fluglärm gefordert wird, schwankt zwischen 3 dB (Maschke), 10 dB (OLG Koblenz) und 15 dB(A) (Augustin).)
Bei Dauerschallpegeln von 60 dB(A) außen am Tage sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Fluglärm zu erwarten (Bartels,Ising);
Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Störung des Nachtschlafs bei Einzelereignissen > 50 dB(A) innen und bei Dauerschallpegeln > 30 dB(A) innen (Ortscheid)
Zahlreiche Empfehlungen setzen die Innenpegel in Schlafräumen wesentlich niedriger an: Maximalpegel von 45 dB(A) (WHO), mittlere Maximalpegel von 35 bis 40 dB(A) (VDI-Richtlinie 2719).
Weitere Informationen auf der Seite der Bundesvereinigung (externer Link)