Seit Ostern 2012 fanden am Flugplatz insbesondere samstags und sonntags Hubschrauberrundflüge im 8-Minuten-Takt statt. Auf Klage zweier von der Schutzgemeinschaft betreuter Kläger entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. Dezember 2015, dass Starts und Landungen auf dem „Flughafen Essen/ Mülheim“ mit Hubschraubern während der Nacht- und Mittagszeit sowie am Wochenende weitgehend zu untersagen sind. Sonntagsflüge zu gewerblichen Zwecken sind von den Einschränkungen ausgenommen.
Dieses Urteil hat die FEM zum Anlass genommen, die Helikopterflüge neu zu ordnen. Mittlerweile gilt die Landeplatzlärmschutzverordnung auch für Helikopter am Verkehrslandeplatz Mülheim/Essen. Das heißt, Helikopter dürfen
werktags (Mo-Fr)
– vor 9 Uhr, in der Mittagszeit von 13-15 Uhr und nach Sonnenuntergang
samstags, sonn- und feiertags
– vor 9 Uhr und nach 13 Uhr
erst nach einer Stunde zum Flugplatz zurück kehren.